Ihre Sicherheit an erster Stelle. Brandmeldeanlagen errichten wir in der Regel nach den Forderungen der Baugenehmigung sowie den Forderungen der zuständigen Feuerwehr. Leider werden Brandmeldeanlagen oder Rauchmelder selten freiwillig zur einenen Absicher-ung im Objekt eingebracht (ab dem 31.12.2016 gilt auch für NRW eine Rauchmelderpflicht in Bestandsbauten DIN 14676). In erster Linie dienen BMA dem primären Schutz von Menschenleben und eventuellen Sachwerten, sowohl direkt mit dem zu überwachenden Risiko zusammenhängend, als auch in dessen Nachbarschaft. Wir errichten Brandmelde-anlagen nach den einschlägigen Normen, wie DIN 14675, VDE, VdS, LAR und anderen bauseitigen Forderungen in jeder gewünschten Größenordnung, egal ob für Privat, kleine oder große Gewerbe und Industrie. Dies garantiert Ihnen eine einwandfreie Funktionalität Ihrer Anlage.